Verfassungsgericht kippt Klimaschutz-Finanzierung
Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung untersagt, Haushaltsmittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für den Klimaschutz zu verwenden. 60 Mrd. Euro nicht benötigte Mittel waren umgewidmet und in den Klimafonds überführt worden. Diese Änderung im Nachtragshaushalt 2021 ist verfassungswidrig, entschied Karlsruhe. Geklagt hatte die CDU/CSU.